2). In § 90 SGB VIII heißt es seit Ende 2019: “Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch […] beziehen”. Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII. Kita-Träger: Öffentliche und freie Jugendhilfe Das SGB VIII verpflichtet die Jugendämter der Städte, Gemeinden und Kreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gesamtverantwortung für die Planung und Durchführung der Kindertagesbetreuung zu … Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe, Bd. 1 SGB VIII verpflichtet. 3) auch unverzüglich „Ereignisse oder Entwicklungen“ anzuzeigen, „die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“ (§ 47 Satz 1 Nr. (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. (5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Ausfertigungsdatum: 26.06.1990. Sie richtet sich nicht nur an Fachkräfte, sondern an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. the further development of the quality and participation in child day care [Act on the Further Development of the Quality and Participation in Child Day Care - ‘Good Child Day Care Act’ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - ‚Gute … Die relevanten Paragraphen finden Sie hier. SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe Vorschriften und Verordnungen; Mit praxisorientierter Einführung; by Horst Marburger 9783802972683 (Paperback, 2019) Delivery US shipping is usually within 11 to 15 working days. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an (§ 6 Abs. 2 SGB VIII … Die Behörde hat so die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die personelle Ausstattung der Einrichtung von Anfang an der beantragten Betriebserlaubnis entspricht. Für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, besteht laut § 24 Abs. We recommend that the affected parents submit an application for the cost compensation according to § 36 a SGB VIII (reimbursement of expenses), alternatively according to § 90 SGB VIII (partial or full remission of fees). Schutzauftrag nach §8a SGB VIII Sollten bei einem Kind Anzeichen beobachtet werden, die auf eine Kindswohlgefährdung hinweisen, so beraten sich die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig miteinander. JA zu RP in %-Punkten U3 -0,91 Ü3 -3,30 Jugendamt Rheinland-Pfalz 58 2.495 20 21 9,6 8,8 4.467 174.042 557,6 21.967,8 77 70 Jugendamt Rheinland-Pfalz 27,6% 28,5% 92,6% 95,9% SGB VIII Online-Handbuch herausgegeben von Martin R. Textor, Ingeborg Becker-Textor, Peter Büttner und Stefan Rücker. Im Jahre 2017 wurden hierfür bundesweit über 31,3 Milliarden Euro und damit über 64% aller bundesweit für die Erfüllung aller Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII getätigten Ausgaben aufgebracht (in Höhe von insgesamt ca.48,5 Milliarden Euro; Statistisches Bundesamt 2018a). Broschüre: Junge Kinder in den Angeboten der Stationären Erziehungshilfe (pdf, 703 kb, Stand: Juni 2016) Fachkräfte . Juni 1990, BGBl. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Februar 2020 wird durch das Rundschreiben 42/30/20 ersetzt. If public funding is no longer … Period of subscription. v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. September 2012 (BGBl. Sovereign Gold Bond Scheme (SGB) 2020-21- Series VII, VIII, IX, X, XI, XII. 3 SGB I) erwähnt ebenfalls privat-gewerbliche Träger nicht. Since 1991, SGB VIII has been changed and amended quite a few times. September 2019 bildete. … Die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII hat eine Vorabkommentierung zum Arbeitspapier des BMFSFJ eingereicht, das die Grundlage der vierten inhaltlichen Sitzung des Bundes-AG „SGB VIII: Mitreden - Mitgestalten“ am 17./18. (In Abhängigkeit vom konkreten Fall ist zu entscheiden, ob jeder der aufgezeigten Schritt zu gehen ist.) 1 QVTAG). Zum Schutz von Kindern in Einrichtungen gehören auch die Meldepflichten des Trägers gem. September 2012 (BGBl. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung -Neuantrag-☐ Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein und kreuzen Sie Zutreffendes an. (1) Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von … SGB VIII-Reform – Besserer Kinder- und Jugendschutz. Landesrecht kann bestimmen, dass die erziehungsberechtigten Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen. Kindertagespflege: Novellierung des SGB VIII. Dieser ist jedoch an vielerlei Voraussetzungen geknüpft. Die Anforderungen, die die Träger der Einrichtungen erfüllen müssen, beziehen sich beispielsweise auf das Konzept, die Räume, die Anzahl und die Qualifikation … Zuschüsse und Förderung von Kindertagesstätten ib1WPu@h 2019-08-22T11:26:58+02:00. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe 66 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz 162 Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe 165 Weitere Publikationen 170. AGFJ. des § 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, alle Schritte der folgenden Ablaufplanung bezogen auf den konkreten Fall zu dokumentieren. Das SGB VIII Online-Handbuch enthält Texte,Kommentare,Artikel,Arbeitshilfen,Empfehlungen und statistische Übersichten von verschiedenen Fachverbänden und Behörden. Die Träger erfüllen die Voraussetzungen einer Anerkennung nach § 75 SGB VIII (§ 23 Abs. Auf § 8a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) § 65 (Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung … 2 SGB VIII - Todesfall (docx, 72 kb, Stand 10/2020) Junge Kinder in den Angeboten der stationären Erziehungshilfe. Auszug SGB VIII Inhaltsübersicht 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) (Auszug) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Stand: Neugefasst durch Bek. Vollzitat: "Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. I S. 1604 ) Frankfurter Kommentar Sgb VIII Kinder- Und Jugendhilfe by Thomas Meysen 9783848722327 (Hardback, 2018) Delivery US shipping is usually within 11 to 15 working days. Das sieht bei L… In der Regel besteht ein Kita-Team allerdings nicht nur aus Fachkräften, sondern ist eine breite Mischung aus Ergänzungskräften, hauswirtschaftlichem Personal, Verwaltung, Praktikantinnen und Praktikanten und eben auch Fachkräften. (1) 1Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn Zum 01.01.2005 trat als weitere rechtliche Regelung das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft, zum 01.10.2005 das Gesetz zur Weiterentwicklung der … #Kitarechtler.de - Folge 162: Kinderschutz & Kindeswohl - Unterschied §8a und §8b SGB VIII ... Als Kita-Leitung arbeiten - 2 Minuten Einblicke - Duration: 2:19. Liebe … § 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht (1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. ISBN: 978-3-931418-63-2 Printausgabe vergriffen Inhalt. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII; KJHG) ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. 1 - Ausführung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) im Lande Bremen. § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Auf Bundesebene wird die Kindertagesbetreuung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt, das auch als "Kinder- und Jugendhilfegesetz" (KJHG) bezeichnet wird. I S. 1163) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In this page you can find informations about the vessels current position, last detected port calls, and current … Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 5.10.2020 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) liegt vor. Ein Mensch mit einer seelischen Behinderung, der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII bezieht, hat gute Chancen, auch Hilfe zur Erziehung zu erhalten, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend. Ansprechpartner/in ☐ Frau ☐ Herr. Der Bundestag hat am 21. I S. 2022) Zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Neunundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen vom 9. § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in … Erforderlich für die Förderung ist u. a., dass der Träger der freien Jugendhilfe nach § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VIII eine angemessene Eigenleistung erbringt. Eigenleistungen sind … § 90 SGB IX bestimmt die Aufgaben der Eingliederungshilfe. The current position of KITA VIII is in Malacca Strait with coordinates 0.73343° / 103.20943° as reported on 2020-10-16 17:34 by AIS to our vessel tracker app. 3 KitaFöG, § 2 RVTag, Nr. des § 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, alle Schritte der folgenden Ablaufplanung bezogen auf den konkreten Fall zu dokumentieren. „Die Kinder- und Jugendhilfe versorgt Leute, die in ihrem System sind, in der Regel umfassend. Die ganz überwiegende Zahl der Kinder in Deutschland wird nicht nur von ihren Eltern, sondern auch von Erziehungspersonen in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege gefördert. 1 SGB VIII). Zugleich existiert hier mit über 3,6 Millionen Plätzen i… Vorstellung der wesentlichen Änderungen und Austausch. SGB 2020-21 Series VI: August 31- September 4, 2020: Sep 08, 2020: 3. I S. 1163) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Weitere Informationen. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen. Juni 2018 5 dabei die Selbständigkeit der freien Träger der Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstrukturen zu … Nr. Oktober … Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Download. Diese “Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch” sind im Volksmund besser bekannt als … Die Betriebserlaubnis legt die Mindestanforderungen für die Kindertagesbetreuung fest, die sich neben dem SGB VIII vor allem aus dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen ergeben. - neue Fassung (n.F. Die Regelungen zur Trägerschaft der Jugendhilfe (§§ 3, 4 SGB VIII) erwähnen privat-gewerbliche Träger nicht. Hartmut Gerstein Träger von Tageseinrichtungen für Kinder benötigen gem. Auflage; Unser Service für Sie – die website zum Kommentar; Bearbeiterverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Literaturverzeichnis; Verzeichnis der abgedruckten Sekundärnormen; Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Sachverzeichnis Die Mini-Kita ist eine regulär nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kindertageseinrichtung mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Erlaubniserteilung gehört gem. 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen, (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn, diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder.